Kontakt

Susanne Blischke
Haydnstraße 47
D-53115 Bonn
Tel. +49 (0)228 1805 9202
E-Mail: info@sbl-lingo.de

Beglaubigte Übersetzung

Als vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln ermächtigte Übersetzerin für die englische und spanische Sprache bin ich befähigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen für offizielle Zwecke zu bestätigen („Beglaubigung“).

Für behördliche Zwecke wird oft eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Dies ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem vorgelegten Ausgangstext von einem ermächtigten Übersetzer durch Rundstempel und Unterschrift bestätigt wird. Hierzu sollte der Ausgangstext (Originaldokument oder beglaubigte Kopie) komplett vorliegen und einwandfrei lesbar sein. Im Beglaubigungspassus des Übersetzers wird vermerkt, welches Dokument der Übersetzung zugrunde gelegt wurde. Bitte beachten Sie, dass ich jedoch keine Dokumente in der Form beurkunde, wie es durch einen Notar oder eine Behörde möglich ist.

Grundsätzlich werden alle Angaben des Originaltextes übersetzt (Briefkopf, Stempel etc.). Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit dem Original-Stempelabdruck des Übersetzers und können nicht als E-Mail versandt werden.

Beispiele für beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden / Bildungseinrichtungen / Arbeitgebern:

  • Ärztliche Atteste
  • Ausbildungs- und berufsrelevante Dokumente zur Unterstützung von Bewerbungen oder Einschreiben bei Hochschulen (z. B. Lebenslauf, Arbeits- und Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse)
  • Ausweispapiere
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Medizinische Gutachten
  • Scheidungsurteile
  • Testamente
  • Urkunden (Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden etc.)
  • Versicherungspolicen
  • Verträge